mutter-kind-kuren-header.jpg Foto: M. Eram / DRK e.V.

Mutter-/Vater-Kind-Kuren

Ansprechpartner Soziale Dienste

Herr Viktor Sander
Rotkreuzstr. 31
97980 Bad Mergentheim

Tel.: 07931 48290–18
sozialdienst@kv-bad-mergentheim.drk.de

Sie sind erschöpft? Kindererziehung, Haushalt, Beruf, ein Trauerfall oder ein zu pflegender Angehöriger können Mehrfachbelastungen sein, die Ihre Gesundheit beeinträchtigen oder gefährden.

Erholungsbedürftige Eltern sollten sich bereits jetzt einen Platz für eine Mutter-Kind-Kur sichern. Der DRK-Kreisverband Bad Mergentheim e.V. informiert die Eltern über Angebote, bietet Unterstützung bei der Beantragung an und hilft bei der Auswahl der Kurklinik. 

Die Kuraufenthalte für die Eltern, schließen meist medizinische Betreuung, heilpädagogische Einheiten, Anti-Stress Programme, kreative Angebote und die Betreuung der Kinder ein. Spezialkuren gibt es für bestimmte Krankheitsbilder wie zum Beispiel bei Osteoporose oder Krebs oder auch für Mütter, die besonderen Belastungen ausgesetzt sind. Darüber hinaus empfiehlt sich eine Kur für Kinder bei allergischen und chronischen Abwehrkräften. Viele Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der Kur. In den meisten Härtenfällen wird der Kuraufenthalt von der Krankenkasse oder dem Sozialamt unterstützt.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Jede Mutter und jeder Vater in Familienverantwortung hat Anspruch auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme. Seit 2007 sind Maßnahmen zur Muttervorsorge und zur Mutter-, bzw. Vater-Kind-Vorsorge eine Pflichtleistung der Krankenkasse. Voraussetzung ist, dass die medizinische Notwendigkeit von einem Arzt oder einer Ärztin attestiert wird.

Bei uns können Sie vor Ort mit einem/r Mitarbeiter/in über ihre Bedürfnisse sprechen, die sich aus Ihrer persönlichen Lebenssituation ergeben. Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen, wie etwa Attestformulare, die der Arzt oder die Ärztin zur Beantragung benötigt. Nach Vorlage der Unterlagen übernehmen wir die Antragsstellung bei der Krankenkasse und helfen Ihnen im Fall einer Ablehnung bei der Formulierung des Widerspruchs.